Widerruf der Delegation

Das Verwaltungsgericht Weimar (Thüringen) hatte über den Widerruf der Delegation invasiver heilkundlicher Maßnahmen an einen Notfallsanitäter (sogenannte 2c-Maßnahmen) und dessen sofortige Vollziehung zu entscheiden. Verwaltungsgerichts Weimar, Beschluss vom 23.07.2025 – 8 E 676/25 We Die nachfolgende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Thüringen vom 23.10.2025 – 3 EO 357/25 – ist bislang nicht veröffentlicht. Aus den Entscheidungsgründen Dem … Weiterlesen

Blutentnahme – erlaubnispflichtige Heilkunde

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass eine von nicht-ärztlichen Fachkräften durchgeführte, venöse Blutentnahme eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde darstellt. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 21 ZB 24.1347 Aus den Entscheidungsgründen Ein Dienstleistungsunternehmen bot für Kunden von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Gesundheitsprüfungen an, insbesondere vor Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehörten auch venöse … Weiterlesen

Notfallsanitäter: 1c/2c – wann ist eine Delegation zulässig?

Das Notfallsanitätergesetz sieht für Notfallsanitäter vor, ansich ärztliche Maßnahmen eigenverantwortlich oder in Mitwirkung auszuführen. Darunter fallen auch die so genannten 1c- und 2c-Maßnahmen. Doch was dürfen Notfallsanitäter wirklich?

Delegation ärztlicher Leistungen

Die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal ist am 1.10.2013 in Kraft getreten. Die Vereinbarung regelt die Anforderungen für die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Anhand eines Katalogs wird beispielhaft aufgeführt, welche Maßnahmen delegiert werden können und welche spezifischen Anforderungen an die Erbringung zu stellen sind. Der Katalog … Weiterlesen

Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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