Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 28. Januar 2016 – C-50/14 in einem Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Piemonte (Italien) über öffentliche Aufträge erneut über die Direktvergabe sozialer Dienstleistungen an Freiwilligenorganistaionen unter Berücksichtigung der Art. 49, 56 AEUV und der alten Richtlinie 2004/18/EG entschieden – hier: Krankentransporte.
Direktvergabe
Rettungsdienst: Direktvergabe an Freiwilligenorganisationen
Der EuGH hat entschieden, dass es mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar ist, Krankentransporte in öffentliche Krankenhäuser vorrangig an Freiwilligenorganisationen zu vergeben – unter bestimmten Voraussetzungen.