Das Landgericht Dortmund hatte über einen Haftungsanspruch im Rahmen eines Notarzt-Einsatzes zu entscheiden. Die Klage gegen die Stadt als Trägerin des Rettungsdienstes wurde abgewiesen. Interessant ist, dass vorliegend die ermessensfehlerhafte Lenkung des Notarzteinsatzes bei nicht aufnahmebereiten Krankenhäusern beanstandet wurde.