Zwar unterliegt der Rettungsdienst ebenso wie Ärzte und Krankenhäuser aufgrund der Verarbeitung von Gesundheitsdaten weitestgehend den strengen Schweigepflichts- und Datenschutzbestimmungen. Aus zahlreichen Gründen genießt deren Beachtung kein besonders hoher Stellenwert. Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung – sowie deren Sanktionen – sollte den Beteiligten allerdings Anlass zum Nachdenken geben. Ein Appell nicht nur an Leitstellen, Durchführende und Hersteller.