Der sichere Hafen ist nicht so sicher, wie einst von der Kommission angenommen. Die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH vom 5.10.2015 – Rechtssache C‑362/14 – in dem Verfahren Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner stellt das Safe Harbor-Abkommen auf den Kopf. Dennoch sind auch nach der EuGH-Entscheidung Datentransfers ins Ausland – einschließlich den USA – unter gewissen Voraussetzungen weiterhin zulässig. Unternehmen sollten allerdings regelmäßig ihre derzeitige Praxis prüfen.
DSGVO: Schriftliche Einwilligung der Patienten?
Müssen Ärzte von Patienten aufgrund des Datenschutzes schriftliche Einwilligungen und Bestätigungen einholen? Nein, prinzipiell nicht. Trotzdem hält sich dieses Gerücht hartnäckig. Ärzte dürfen die Behandlung auch nicht verweigern, nur weil Patienten nicht unterschreiben. Was also tun?