Positives Urteil für Ärzte, die sich nicht bewerten lassen wollen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht kann auch sie schützen. Der Bundesgerichtshof hat erneut über die Zulässigkeit der Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de) entschieden. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt.