Unerlaubte Veröffentlichung von Fotografien eines Patienten auf Facebook rechtfertigen außerordentliche Kündigung. Abzustellen ist aber immer auf den konkreten Einzelfall.
Strategic Legal Advisory
Unerlaubte Veröffentlichung von Fotografien eines Patienten auf Facebook rechtfertigen außerordentliche Kündigung. Abzustellen ist aber immer auf den konkreten Einzelfall.