Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hatte darüber zu entscheiden, ob und wie ein promovierter Zahnarzt und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zur Führung der spanischen Bezeichnung „Profesor Invitado“ berechtigt ist. Dazu kam es nur nicht.
Zwangsmittel gegen Professor
Prestige, eine herausragende berufliche und fachliche Kompetenz und teilweise auch wirtschaftliche Aspekte – das verleitet viele dazu, sich um einen Professorentitel zu bemühen. Zulässig ist das aber nicht immer und kann auch mal zu Zwangsmitteln führen.