BayRDG: Entscheidung zur Verträglichkeitsprüfung in Bayern

Rettungswagen auf Waldweg, KI-generiert mit Adobe Firefly

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.05.2026 das bisherige Verwaltungshandeln bei der Genehmigung von Krankentransportleistungen in Bayern für rechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof kritisiert nicht nur die fehlende gesetzliche Grundlage, sondern darüber hinaus den kontraproduktiven Anreiz des bisherigen Systems. Dieses begünstige einseitig öffentliche Leistungserbringer und belohne wirtschaftlich schwächere Strukturen, anstatt für mehr Effizienz zu sorgen. … Weiterlesen

Krankentransport-Richtlinie: Änderungen

Neues aus dem Rettungsdienstrecht: Am 19.12.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zwei Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie beschlossen: Die Verordnung von Krankenbeförderungen durch Krankenhäuser sowie Anpassungen bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Entlassmanagement der Krankenhäuser Derzeit können nur Vertragsärzte, Vertragszahnärzte sowie Vertragspsychotherapeuten Krankenbeförderungen einschließlich Taxi, Mietwagen und Krankentransport verordnen. Der Gesetzgeber hat diese Befugnis mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz … Weiterlesen

Krankentransport: Genehmigung beantragen

Es ist nicht immer einfach eine Genehmigung für den qualifizierten Krankentransport zu erhalten. Vor allem dann, wenn die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes im Zweifel stehen. Manchmal soll es auch am Bedarf fehlen. Was tun?

BayRDG: Genehmigungspflicht für Auslandsrückholdienst

Sie betreiben ein Krankentransport- oder Rückholunternehmen? Achten Sie auf die Bayerischen Änderungen für Auslandsrückholungen und Inlandsrückholungen ab dem 1. April 2016. Dann tritt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes in Kraft. Abmahnungen drohen.

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Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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