Darf ein Arzt seinen in Belgien erworbenen akademischen Grad eines „Docteur en Médecine, Chirurgie et Acchouchements“ in Deutschland in der Form „Doktor der Medizin“, „Doktor“, „Dr. med.“ und „Dr.“ ohne Zusätze führen?
Gericht
Zahnärztliche Approbation an eine Ausländerin
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte über die Erteilung einer Approbation als Zahnärztin unter Anerkennung von im Ausland (Russland) erlangten Berufsqualifikationen zu entscheiden. Dabei setzte es sich auch mit der neuen Definition der „wesentlichen Unterschiede“ in der Ausbildung auseinander.