Nicht jeder Arzt ist berechtigt, den ärztlichen Beruf in Deutschland auch auszuüben. Derzeit mehren sich die Fragen zur Anerkennung ausländischer ärztlicher Approbationen, insbesondere in Hinblick auf syrische Ärzte. Die Fragen stammen sowohl von Kliniken als auch den betroffenen Ärzten selbst. Die Anerkennung ist in Deutschland durch eine nur schwer verständliche gesetzliche Regelung geprägt und daher meist mit einem erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Aber: Nichts ist unmöglich …
Approbation als Arzt: Usbekistan
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zeigt auf, was wir ständig propagieren: Ein Antrag auf Approbation sollte nicht leichtfertig gestellt sein.