Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann weiteres MVZ gründen und damit Gründer nach § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V sein.
Geschäftsführerhaftung bei Ärzten?
Vielen ist die Haftung des Geschäftsführers kein Begriff. Denn vermeintlich schützen Gesellschaften mit beschränkter Haftung doch vor Ansprüchen Dritter. Tun Sie das?