Datenschutzhinweis bei Internetrecherche

Führt der Arbeitgeber über einen Arbeitnehmer eine Google-Recherche durch, ist der Bewerber – nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf – hierüber zu informieren. Die Internetrecherche als solche ist dagegen grundsätzlich rechtmäßig. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht aus Art. 14 Abs. 1 lit. d DSGVO führe zudem zu keinem Beweisverwertungsverbot.

Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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