Wendet sich das Blatt? Jetzt hat die Vergabekammer Westfalen in Münster am 15.02.2017 – VK 1 – 51/16 – entschieden, dass die Bereichsausnahme im Vergaberecht jedenfalls auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar sei. Die Stadt Merl hat die ausgeschriebenen Leistungen des qualifizierten Krankentransports mit Krankenwagen unter Beachtung des 4. Teils des GWB auszuschreiben.
GWB
VK Rheinland zur Bereichsausnahme im Rettungsdienst
Die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, sieht sich für Nachprüfungsanträge unter Geltung der Bereichsausnahme im Rettungsdienst für unzuständig. Das hat die Vergabekammer mit Beschluss vom 19.8.2016 VK D-14/2016-L entschieden. Volltext der Entscheidung im Beitrag. Es handelt sich um die erste bekannte Entscheidung zur Bereichsausnahme seit der Änderung des GWB.