Statusfeststellung bei KV-Bereitschaftsärzten
Das Bundessozialgericht – Urteil vom 24. Oktober 2023 – B 12 R 9/21 R – hat heute eine für alle Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen empfindliche Entscheidung zum ärztlichen bzw. zahnärztlichen Bereitschaftsdienst getroffen. Zahn/Ärzte, die am Notdienst teilnehmen, sind in dieser Funktion nicht zwingend selbständig tätig.