Machen Zahnärzte Fehler beim Heil- und Kostenplan, droht ihnen der Verlust des Honoraranspruchs. Das wissen zunehmend auch die Patienten. Doch der Honoraranspruch ist nicht immer verloren!
Heil- und Kostenplan
Kein Heil- und Kostenplan aufgrund mangelhafter Praxissoftware?
Ein Zahnarzt kann sich nicht auf eine veraltete Praxissoftware berufen, nur um einen Heil- und Kostenplan zu verweigern. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden, zusammen mit einigen weiteren für die zahnärztliche Abrechnung interessanten Erwägungen: