Das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) hat einige erforderliche Änderungen erfahren. Aktuellster Stand ist damit der in der Fassung des § 1 Gesetz vom 22.5.2015, 158. Neuerungen enthält dieser auch für die Partnerschaftsgesellschaften der Ärzte.
Heilberufegesetz
Rheinland-Pfalz: Änderung des Heilberufsgesetz
Änderung des Heilberufsgesetzes in Rheinland-Pfalz zum 1.1.2015.