Hangover – das war zum einen eine Film-Trilogie über einen vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Junggesellenabschied. Es ist die Bezeichnung für einen Kater nach einer durchgezechten Nacht. Hangover ist aber auch eine Krankheit, jedenfalls nach der juristischen Diagnose des OLG Frankfurt am Main. Und einen Drink damit zu werben, kann juristisch knifflig sein.
Werbung für Fernbehandlung – ein Tabu?
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet nicht die Fernbehandlung an sich, wohl aber die Werbung dafür. Diese ist grundsätzlich untersagt. Das Verbot erfasst auch Apps, die Fernbehandlung im Ausland anbieten. Das bestätigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München.