Die Angabe eines Geschäftsführers im Impressum eines Einzelhändlers kann irreführend sein. So das
OLG München, Urteil vom 14.11.2013, 6 U 1888/13
Das Urteil zeigt wie gefährlich Impressum-Generatoren, Musterverträge oder-texte sein können. Sie sollten sich daher über den Inhalt bewusst sein und wissen, was Sie konkret angeben müssen. Ob Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB – wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie diese von jemandem verfassen, der sich auskennt. So schützen Sie sich am besten vor Abmahnungen.