Fehlt bei Ihnen die Angabe der Berufshaftpflichtversicherung im Impressum? Ist die Angabe Pflicht? Keine Sorge. Die Angabe des Versicherers im Impressum ist nicht immer zwingend notwendig.
Ist Ihr Impressum noch aktuell?
Bereits letztes Jahr ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Dieser ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag. Sollte Ihr Impressum noch auf § 55 RStV oder gar den alten MDStV verweisen, so ist diese Angabe falsch.