Neue Informationspflichten im Gesundheitswesen: Die neue Medizinproduktebetreiberverordnung, kurz MPBetreibV, brachte zu Beginn des Jahres einiges neues mit sich, darunter auch den Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit und dessen Funktions-EMail-Adresse. Letztere haben Gesundheitseinrichtungen auf ihrer Internetseite bekanntzumachen.
DSGVO: Schriftliche Einwilligung der Patienten?
Müssen Ärzte von Patienten aufgrund des Datenschutzes schriftliche Einwilligungen und Bestätigungen einholen? Nein, prinzipiell nicht. Trotzdem hält sich dieses Gerücht hartnäckig. Ärzte dürfen die Behandlung auch nicht verweigern, nur weil Patienten nicht unterschreiben. Was also tun?