Neue Informationspflichten im Gesundheitswesen: Die neue Medizinproduktebetreiberverordnung, kurz MPBetreibV, brachte zu Beginn des Jahres einiges neues mit sich, darunter auch den Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit und dessen Funktions-EMail-Adresse. Letztere haben Gesundheitseinrichtungen auf ihrer Internetseite bekanntzumachen.