Ärzte ohne Doktortitel dürfen einen Eintrag im Internet mit Doktortitel nicht dulden. Werden sie dort fälschlich mit Doktortitel geführt, kann das wettbewerbsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Das Landgericht Hamburg untersagte einer Zahnärztin, die Bezeichnung Dr. med. dent. oder Dr. dent. im Internet zu verwenden, wenn ihr hierfür die Berechtigung fehlt. Bei Zuwiderhandlung droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
irreführend
Ärzte: Irreführende Werbung mit Magnetfeldtherapie
Wirbt ein Arzt für die therapeutische Wirkung seiner Behandlung, muss diese durch randomisierte, placebo-kontrollierte Doppelblindstudien bestätigt und durch Kenntnis der Wissenschaft gesichert sein.