„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ ist nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.
Irreführung
Irreführung durch Angabe eines Geschäftsführers im Impressum
Die Angabe eines Geschäftsführers im Impressum eines Einzelhändlers kann irreführend sein. So das
OLG München, Urteil vom 14.11.2013, 6 U 1888/13
Das Urteil zeigt wie gefährlich Impressum-Generatoren, Musterverträge oder-texte sein können. Sie sollten sich daher über den Inhalt bewusst sein und wissen, was Sie konkret angeben müssen. Ob Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB – wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie diese von jemandem verfassen, der sich auskennt. So schützen Sie sich am besten vor Abmahnungen.
Zahnarzt: Irreführende Werbung
Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen.