Der EuGH hat entschieden, dass es mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar ist, Krankentransporte in öffentliche Krankenhäuser vorrangig an Freiwilligenorganisationen zu vergeben – unter bestimmten Voraussetzungen.
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Der EuGH hat entschieden, dass es mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar ist, Krankentransporte in öffentliche Krankenhäuser vorrangig an Freiwilligenorganisationen zu vergeben – unter bestimmten Voraussetzungen.