Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes vom 19.1.2015 im Rahmen der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie liegt vor.
HmbKatSG: Hamburger Katastrophenschutz
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz zu urteilen. Das Ergebnis: Antragsteller dürfen nicht voraussetzungslos im Katastrophenschutz mitwirken.