Vor kurzem wurde ich auf die Kostenübernahme von Digitalfunkgeräten für Leitende Notärzte (LNA) in Bayern angesprochen. Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen?
Kostenübernahme
Kliniken sind kein Ersatz bei Unterversorgung an Betreuung
Krankenhäuser haben gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKB) keine Vergütung für die medizinisch nicht erforderlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Personen – selbst dann, wenn anschließend kein Betreuungsplatz gewährleistet ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) hinsichtlich des Krankenhausaufenthalts eines Alkoholikers entschieden.