Praxisinformationen zu Krankenfahrten und Krankentransporte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Praxisinformationen zu Krankenfahrten und Krankentransporten herausgegeben. Die Informationen helfen Ärzten Regresse und Schadenersatzansprüche aufgrund Auswahlverschuldens bei der Wahl des Beförderungsmittels zu vermeiden.

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LG München II: Unzulässige Werbung mit Krankentransport für Taxi und Mietwagen

Urteil des Landgerichts München II: Taxi und Mietwagen dürfen – zumindest in Bayern – nicht mit dem Begriff „Krankentransport“ werben. Wer keine Genehmigung hat, den Begriff aber synonym für Krankenfahrten verwendet, handelt wettbewerbswidrig und muss mit einer Abmahnung durch seine Mitbewerber rechnen. Die Rechtsprechung ist auf zahlreiche Bundesländer übertragbar.

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LG Bremen zur Abgrenzung Krankentransport Krankenfahrt (2)

Mietliegewagen dürfen keine Patienten befördern, bei denen die beförderte Person auf medizinisch-fachliche Betreuung angewiesen ist und/oder der besonderen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedarf. Dies gilt auch bei infektiösen/ansteckenden Krankheiten.

WDR Westpol: Gefährliche Krankenfahrten

Wieder einmal machen Krankenfahrten – also der nicht qualifizierte Transport von Patienten – mit Mietliegewagen Schlagzeilen. Wie der WDR in Westpol berichtet, soll eine Hilfsorganisation in Höxter bei Krankenfahrten gegen Hygienebestimmungen verstoßen haben. Konkret sollen Patienten mit MRSA in nicht dafür vorgesehenen Fahrzeugen transportiert worden sein.

Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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