Viele Ärzte wissen es nicht. Sie fühlen sich sicher. Sie haben einen schriftlichen Mietvertrag. Den hat fast immer der Vermieter vorgegeben oder es ist ein banaler Standardmietvertrag für gewerbliche Räume. Für den alltäglichen Betrieb ist das unproblematisch. Ärgerlich und teuer wird es für den Arzt oft bei Eintritt einer der folgenden Symptome:
Mietvertrag
Konkurrenzschutz bei Praxismiete
Konkurrenzschutz: Vermietet der Vermieter weitere Räumlichkeiten an einen ärztlichen Mitbewerber, kann dies zur Kürzung der Miete berechtigen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012 – XII ZR 117/10 Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation ist ein Mangel der Mietsache. Dieser Mangel kann zur Mietminderung berechtigen. Enthält der Mietvertrag keine die Konkurrenz ausschließende Klausel, kann ein Konkurrenzschutz auch ohne vertragliche Vereinbarung bestehen. Voraussetzung … Weiterlesen