Das Bundesministeriums für Gesundheit hat die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung bereits mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2017 in wesentlichen Teilen neu gefasst. Wir wollen hier den Betreiber und Anwender eines Medizinproduktes erörtern.
MPBetreibV
Funktions-EMail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Neue Informationspflichten im Gesundheitswesen: Die neue Medizinproduktebetreiberverordnung, kurz MPBetreibV, brachte zu Beginn des Jahres einiges neues mit sich, darunter auch den Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit und dessen Funktions-EMail-Adresse. Letztere haben Gesundheitseinrichtungen auf ihrer Internetseite bekanntzumachen.