Die Beschäftigung freier Mitarbeiter birgt Unsicherheiten, vor allen in Kliniken und Krankenhäusern sowie Arztpraxen. Dennoch vertrauen Klinikleitung wie Ärzte noch immer auf überholte Regelungen – ein Beitrag im aktuellen Deutschen Ärzteblatt.
Notarzt
Notarzt in Baden-Württemberg nicht hoheitlich
Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich – nicht hoheitlich – zu beurteilen, so das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 13.04.2016, 13 U 103/13.
Bundesgerichtshof zum Notarzt in Thüringen
Der Bundesgerichtshof hat am 12.1.2017 im Rahmen eines Haftungsfalls darüber entschieden, ob Notärzte in Thüringen ein öffentliches Amt ausüben (Kurzmitteilung).
Verlegungsarzt und Intensivtransport
2011 erschien mein mit Dominik Mittelhammer verfasster Beitrag über VEF und Intensivtransporte in Bayern – über die rechtlichen Hintergründe, die Fahrzeugausstattung und Einsatzindikationen. Dies blieb wohl der einzige rechtliche Beitrag zu dem Thema, wie jetzt Skazel et. al. in ihrem Aufsatz „Verlegungsarzt und Intensivtransport“ anmerken:
Bundessozialgericht: Honorar-Notarzt vor dem Aus? Nein.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 30.08.2016 die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen: Das Landessozialgericht sah die Beschäftigung von Notärzten als Scheinselbstständigkeit an. Das Urteil hat zwar Auswirkungen für Notärzte auch über die Ländergrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinweg, ob bodengebunden oder in der Luft – gilt aber nicht uneingeschränkt!
Neue Notarztdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Nach knapp sieben Jahren hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) am 12.03.2016 eine neue Notarztdienstordnung – kurz NADO-KVB – beschlossen. Sie ist am 19.03.2016 in Kraft getreten. Die bisherige NADO vom 25.04.2009 ist außer Kraft getreten. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen zur NADO-KVB 2016.
Notärzte in Bayern: Neue Vergütung ab 2016
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat mit Schreiben vom 22.12.2015 die neue Vergütungssystematik für den Notarztdienst ab 2016 vorgestellt. Bayerns Notärzte erfahren damit eine Woche vor Neujahr die sie betreffenden Vergütungsregelungen.
Bochum: Vergabe von Rettungsdienstleistungen (Notarzt)
Die Stadt Bochum schreibt die Besetzung von drei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) mit Notarztassistenten an bis zu drei drei verschiedenen Standorten in Bochum in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 aus.
LG Dortmund: Zur Haftung eines Rettungsdienstträgers bei einem Notarzt-Einsatz
Das Landgericht Dortmund hatte über einen Haftungsanspruch im Rahmen eines Notarzt-Einsatzes zu entscheiden. Die Klage gegen die Stadt als Trägerin des Rettungsdienstes wurde abgewiesen. Interessant ist, dass vorliegend die ermessensfehlerhafte Lenkung des Notarzteinsatzes bei nicht aufnahmebereiten Krankenhäusern beanstandet wurde.
Sachsen: Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes
Sächsisches OVG entscheidet über Kostenersatz im Rettungsdienst, Rettungsdienstentgeltsatzung, Rendezvous-System, Gleichheitsgebot zwischen GKV- und Privat-Patienten sowie Rückwirkung.