Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich – nicht hoheitlich – zu beurteilen, so das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 13.04.2016, 13 U 103/13.
Notdienst, Notfalldienst, Bereitschaftsdienst, Notarztdienst?
Die richtigen Wörter zu finden, fällt nicht immer einfach. Problematisch ist das allerdings in Notfällen, wenn es um Menschenleben geht. Doch gerade hier scheint es schwierig zu sein, den richtigen Dienst korrekt zu bezeichnen.