Überraschend hat die Bundesregierung heute erklärt, dass zukünftig jeder Rettungsassistent als Notfallsanitäter anerkannt werde. Die Ergänzungsprüfung ist damit vom Tisch. Gründe hierfür seien der befürchtete zukünftige Mangel an Notfallsanitätern und die sowieso geringen Unterschiede zwischen den Ausbildungsinhalten.
Notfallsanitäter
BayRDG: Änderungsgesetz 2016 verkündet
Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 8. März 2016 verkündet und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2016 bekannt gegeben. Das Gesetz beinhaltet neue Regelungen zu den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD), den Rettungsdienstausschuss, Patientenrückholung und Notfallsanitäter:
Baden-Württemberg: Änderung des Rettungsdienstgesetzes 2015
Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.12.2015 Änderungen des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Er folgt dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Notfallsanitäter sind spätestens ab 2021 Pflicht.