Nicht immer geht es bei der Bestellung von leitenden Positionen im Rettungsdienst rechtmäßig zu. Die Verfahren erscheinen zuweilen intransparent und ungerecht – und sind dies auch. Das hat jetzt einmal mehr das Verwaltungsgericht in München bestätigt. Betroffen diesmal war der Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung in Dachau (Bayern).