Ärzte und Zahnärzte beschäftigen sich mit Ihrem Gesellschaftsvertrag meist nur bei der Gründung der Praxis – und dann nie wieder. Warum das falsch ist, zeigen folgende Beispiele. Mit denen können Sie viel Geld sparen!
Partnerschaft
Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern
Das Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Beschluss vom 12. Januar 2016, 1 BvL 6/13.