Ein Anspruch des Patienten auf Herausgabe der privaten Anschrift des behandelnden Arztes gegen den Krankenhausträger besteht nicht.
DSGVO: Schriftliche Einwilligung der Patienten?
Müssen Ärzte von Patienten aufgrund des Datenschutzes schriftliche Einwilligungen und Bestätigungen einholen? Nein, prinzipiell nicht. Trotzdem hält sich dieses Gerücht hartnäckig. Ärzte dürfen die Behandlung auch nicht verweigern, nur weil Patienten nicht unterschreiben. Was also tun?