Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 8. März 2016 verkündet und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2016 bekannt gegeben. Das Gesetz beinhaltet neue Regelungen zu den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD), den Rettungsdienstausschuss, Patientenrückholung und Notfallsanitäter:
Patientenrückholung an Sonn- und Feiertagen
Auslandsrückholung, Repatriierung, Krankenrücktransport, Medizinischer Rücktransport, Rückholtransporte, Rückführungen an Sonntagen und Feiertagen? Das kann rechtlich problematisch sein, auch bei Krankentransporten. Wer nicht aufpasst riskiert Bußgelder bis zu 30.000 EUR, Strafbarkeit bei Gefährdung der Gesundheit oder beharrlicher Wiederholung, den Verlust der Genehmigung oder auch zivilrechtliche Konsequenzen durch betroffene Arbeitnehmer. Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an … Weiterlesen