Nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart kann auch die Eingangsbestätigung einer eMail unzulässig sein. Voraussetzung: Sie enthält Werbung und der Empfänger hat in den Empfang von Emails nicht eingewilligt.
Strategic Legal Advisory
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart kann auch die Eingangsbestätigung einer eMail unzulässig sein. Voraussetzung: Sie enthält Werbung und der Empfänger hat in den Empfang von Emails nicht eingewilligt.