Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie) an die neuen Pflegegrade angepasst. Sie tritt am 8.3.2017 in Kraft.