Einige Mittelständler, darunter auch Ärzte und Zahnärzte, planen – so wurde uns berichtet – zum 25. Mai ihre Webseiten abzuschalten – aus Furcht vor Abmahnungen und Bußgeldern. Bitte nicht! Sie müssen sich auch nicht um ihre berufliche Existenz fürchten – jedenfalls nicht alle. Was ist wirklich zu tun?
Ist Ihr Impressum noch aktuell?
Bereits letztes Jahr ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Dieser ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag. Sollte Ihr Impressum noch auf § 55 RStV oder gar den alten MDStV verweisen, so ist diese Angabe falsch.