46.383,50 EUR forderte die Deutsche Rentenversicherung Bund von einer Physiotherapiepraxis. Die Rentenversicherung hatte zwei als freie Mitarbeiter beschäftigte Physiotherapeuten als angestellte Mitarbeiter eingestuft und daher die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge beansprucht.
Das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG) hat in seinem Beschluss vom 13. Februar 2014 (L 5 R 1180/13 B ER) diese Auffassung (vorläufig) bestätigt.