Teuer kann es werden, wenn zwei Ärzte tatsächlich gemeinsam eine Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) ausüben, nach außen aber den Schein einer Praxisgemeinschaft wahren. In diesem Fall sind die betroffenen Honorarbescheide auch rückwirkend zu berichtigen. Betrag in Höhe von 57.325,85 Euro zurückgefordert. Das hat das Landessozialgericht Bremen bestätigt.
Regress
Vertragsärzte – Vorsicht vor Regress: Abrechnung von Assistenzleistungen
Das SG Marburg hatte sich mit der Abrechnung der Leistungen eines Assistenzarztes durch einen Vertragsarzt zu beschäftigen. Der Vertragsarzt hatte – noch dazu wahrheitswidrig – angegeben, den Namen des Assistenten auf der Sammelrechnung vermerkt zu haben. So nicht! Urteilte jetzt das Sozialgericht.
Steuerrecht für Ärzte: Rücklagen für mögliche Regresse
Rückstellungen einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen sind zulässig.