Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach den §§ 12, 13 RettDG LSA ist grundsätzlich kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Kommunalorganen wirkt sich dabei auch gegenüber Dritten aus, die sich gegen die Entscheidung wehren können.
RettDG LSA
Richtig werben: Die qualifizierte Patientenbeförderung im RettDG LSA
Zur Unterscheidung von Patientenbeförderung, Krankentransport und qualifizierten Beförderungsleistungen – hier nach RettDG LSA.
Burgenlandkreis: Vergabe von Rettungsdienstleistungen
Der Landkreis Burgenlandkreis beabsichtigt zum 1.1.2016 nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) Dienstleistungskonzessionen zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes zu vergeben.