Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich – nicht hoheitlich – zu beurteilen, so das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 13.04.2016, 13 U 103/13.
Rettungsdienst Bereichsausnahme vor dem Verfassungsgericht
Eine Nachricht sorgt wieder einmal für Unruhe: Das Bundesverfassungsgericht beschäftige sich mit der Bereichsausnahme. Ist das so richtig? Nicht wirklich.