Der Bayerische Landtag hat einen ersten Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 4.11.2015 veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf nimmt sich nicht nur des neuen Notfallsanitäters an… Das sind die geplanten Neuerungen.