Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Praxisinformationen zu Krankenfahrten und Krankentransporten herausgegeben. Die Informationen helfen Ärzten Regresse und Schadenersatzansprüche aufgrund Auswahlverschuldens bei der Wahl des Beförderungsmittels zu vermeiden.
Berlin: Verwendung rettungsdienstlicher Begriffe
Die Werbung mit rettungsdienstlichen Begriffen kann nicht nur wettbewerbsrechtlich bedenklich sein. VG Berlin bestätigt Untersagungsverfügung wegen unzulässiger Verwendung rettungsdienstlicher Bezeichnungen.