Strafverteidiger sollten öfter die an einem Verfahren beteiligten Richter im Internet, vor allem auf Facebook suchen. Einem Rostocker Strafrichter wurde sein Facebook-Profil jetzt beruflich zum Verhängnis. Letztinstanzlich hatte sogar der Bundesgerichtshof über den Befangenheitsantrag der Verteidigung zu entscheiden!