Das neue Änderungsgesetz zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) wird heiß diskutiert. Einige Änderungsvorschläge lassen sich den Protokollen längst entnehmen. Eine davon: Die Aufnahme von Patientenrückholungen als genehmigungspflichtige Tätigkeit.
Patientenrückholung an Sonn- und Feiertagen
Auslandsrückholung, Repatriierung, Krankenrücktransport, Medizinischer Rücktransport, Rückholtransporte, Rückführungen an Sonntagen und Feiertagen? Das kann rechtlich problematisch sein, auch bei Krankentransporten. Wer nicht aufpasst riskiert Bußgelder bis zu 30.000 EUR, Strafbarkeit bei Gefährdung der Gesundheit oder beharrlicher Wiederholung, den Verlust der Genehmigung oder auch zivilrechtliche Konsequenzen durch betroffene Arbeitnehmer. Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an … Weiterlesen