Der sichere Hafen ist nicht so sicher, wie einst von der Kommission angenommen. Die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH vom 5.10.2015 – Rechtssache C‑362/14 – in dem Verfahren Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner stellt das Safe Harbor-Abkommen auf den Kopf. Dennoch sind auch nach der EuGH-Entscheidung Datentransfers ins Ausland – einschließlich den USA – unter gewissen Voraussetzungen weiterhin zulässig. Unternehmen sollten allerdings regelmäßig ihre derzeitige Praxis prüfen.