Wendet sich das Blatt? Jetzt hat die Vergabekammer Westfalen in Münster am 15.02.2017 – VK 1 – 51/16 – entschieden, dass die Bereichsausnahme im Vergaberecht jedenfalls auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar sei. Die Stadt Merl hat die ausgeschriebenen Leistungen des qualifizierten Krankentransports mit Krankenwagen unter Beachtung des 4. Teils des GWB auszuschreiben.